Tiertafel Trostberg


Tierfutter und -zubehör

Viele Bedürftige besitzen ein Haustier, das – gerade im Alter – eine wichtige Quelle für Trost und Gesellschaft ist. Doch auch Tierfutter kostet Geld. Tafelnutzer erhalten Tierfutter gegen Vorlage ihres aktuellen Tafelscheines und (in regelmäßigen Abständen) einer aktuellen Lebendbescheinigung (Impfausweis oder Bestätigung) des Tierarztes.

Alle zwei Monate bitten wir um einen aktuellen Existenznachweis über alle Tiere, die zum Haushalt gehören und für die Tierfutter abgeholt wird.
Wegen Unregelmäßigkeiten und fehlenden Nachweisen müssen wir ab sofort darauf bestehen, dass die Lebend-Bestätigung – vom Tierarzt ausgestellt – alle zwei Monate
im Original vorgelegt wird.
Die Kontrolle der Bescheinigungen erfolgt durch die MitarbeiterInnen der Tiertafel vor der Futterausgabe im Tafelladen.

Tafelfremde Personen müssen ebenfalls eine aktuelle Lebendbescheinigung ihrer Tiere bringen und können ihre Berechtigung im Tafelladen prüfen lassen. Tierfutter wird nur bis zum vierten Tier ausgegeben. Alle weiteren Tiere müssen vom Halter selbst versorgt werden.
Nutzer der Tiertafel verpflichten sich, im Bezugszeitraum kein weiteres Tier anzuschaffen und die Tiere regelmäßig einem Tierarzt vorzustellen. Kastrationen oder andere notwendige Operationen können in Kooperation mit dem Tierheim kostengünstiger durchgeführt werden. Sprechen Sie den Tierarzt an!


Die Ausgaben der Tiertafel sind immer donnerstags, an folgenden Tagen: 

Tierfutter-Ausgaben in 2024 (1. Halbjahr):
Donnerstag, 7. März 2024, 10 Uhr
Donnerstag, 4. April 2024, 10 Uhr
Donnerstag, 2. Mai 2024, 10 Uhr
Freitag, 31. Mai 2024, 10 Uhr
(Hinweis: Verlegung auf Freitag, wegen Feiertag am 30. Mai 2024)
Donnerstag, 27. Juni 2024, 10 Uhr

Falls der Ausgabetermin der Tiertafel nicht wahrgenommen werden kann, ist eine gesonderte Nachmittags-Anmeldung möglich: Kontaktaufnahme zur Terminabsprache unter Telefon-Festnetz: 0 86 21 – 15 26  oder  Mobiltelefon: 01 51 –  56 42 72 82.

Wir bitten alle Tiertafel-Nutzer ausreichend Taschen zum Transport des Tierfutters  mitzubringen.

Stand: 17. Februar 2024